Basel – Tempo 30
Themen
- Verkehrsberuhigung
Land
Schweiz
Ort
Basel-Stadt
Datum
2024-2025
Auftraggeber
Kanton Basel-Stadt
Um Strassen mit Lärmbelastungen über den gesetzlichen Grenzwerten zu entlasten, senkt der Kanton Basel-Stadt die zulässige Geschwindigkeit auf 30 km/h. Diese Massnahme wird gemäss Artikel 108 der OSR auf Basis einer fachlichen Expertise angeordnet. Transitec und Grolimund + Partner haben dafür 28 Gutachten erstellt, in denen die Auswirkungen auf Lärm, Umwelt, Sicherheit und Verkehrsfluss untersucht wurden. Die Resultate zeigen klar, dass Tempo 30 ein wirksames Instrument ist, um die Anforderungen der Lärmschutzverordnung zu erfüllen.
Kontakt
Lausanne
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1006 Lausanne
Schweiz
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