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Basel – Tempo 30

Themen

  • Verkehrsberuhigung

Land
Schweiz

Ort
Basel-Stadt

Datum
2024-2025

Auftraggeber
Kanton Basel-Stadt

Um Strassen mit Lärmbelastungen über den gesetzlichen Grenzwerten zu entlasten, senkt der Kanton Basel-Stadt die zulässige Geschwindigkeit auf 30 km/h. Diese Massnahme wird gemäss Artikel 108 der OSR auf Basis einer fachlichen Expertise angeordnet. Transitec und Grolimund + Partner haben dafür 28 Gutachten erstellt, in denen die Auswirkungen auf Lärm, Umwelt, Sicherheit und Verkehrsfluss untersucht wurden. Die Resultate zeigen klar, dass Tempo 30 ein wirksames Instrument ist, um die Anforderungen der Lärmschutzverordnung zu erfüllen.

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